Wer in Deutschland Funkamateur werden möchte, muss bei der Zuständigen Behörde die Amateurfunk-Prüfung bestehen.
In Deutschland ist dieses bei der Bundesnetzagentur.
Nach bestandener Prüfung erhält man dann sein Amateurfunkzeugnis, seine Zulassung zum Amateurfunk und ein international gültiges Amateurfunkrufzeichen.
Lizenzklassen
In Deutschland gibt es mit Wirkung vom 24. Juni 2024 drei Lizenzklassen
- Klasse A, ( Alle zugeteilten Frequenzen ) erlaubt Sendebetrieb auf allen Amateurfunkbändern mit max. Sendeleistung. Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.
- Klasse E, ( Erweiterte Klasse ) dient als Einsteigerklasse und erhält Einschränkungen bei der Sendeleistung und Amateurfunkbändern im vergleich zur Klasse A.
- Klasse N, ( Neueinsteiger ) dient als Einsteigerklasse und erhält Einschränkungen bei der Sendeleistung und Amateurfunkbändern im vergleich zur Klasse E.
Die drei Klassen bauen aufeinander auf, was den „Aufstieg“ von der „Einsteigerklasse N“ zur Klasse E und zur Klasse A erleichtert, da dazu bereits bestandene Prüfungsteile nicht erneut abgelegt werden müssen, sondern eine Zusatzprüfung („Modul“) genügt. Die unterschiedlichen Prüfungen beziehungsweise Prüfungsteile, die zum Erwerb der Lizenz abzulegen sind, spiegeln in ihrem Schwierigkeitsgrad den Umfang der Berechtigung zum Senden wider. Allen drei Klassen gemeinsam sind die Prüfungsteile „Vorschriften“ und „Betriebliche Kenntnisse“. Der Unterschied besteht im Umfang des Prüfungsteils „Technik“, der für die Klasse N deutlich einfacher ist als für die Klasse E oder die Klasse A.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Ausbildung. Welche man wählt ist jedem selbst überlassen. Entscheidend ist das Bestehen der Prüfung vor der BNetzA (Bundesnetzagentur).
- Ausbildungslehrgänge in den DARC Ortsverbänden
- DARC Ausbildungsplattform 50ohm
- Fernlehrgang Funken-Lernen.de www.funken-lernen.de
- Onlineausbildung für Blinde und Sehbehinderte
- Selbststudium
Die Prüfung besteht aus drei Teilen und ist vor der zuständigen Außenstelle der BNetzA (Bundesnetzagentur) abzulegen. Welche Niederlassung das ist hängt vom jeweiligen Wohnort ab. In Deutschland werden Amateurfunkzeugnisse in den Klassen A,E und N erteilt. Sie unterscheiden sich im Umfang der Prüfung des Technikteils. Durch eine Zusatzprüfung kann man von der Klasse N in die Klasse E oder A wechseln. Die Prüfung besteht aus je einem Teil Vorschriften, einem Betriebstechnik und einem Technikteil. Alle Teile sind schriftlich nach dem Multiple-Choice-Verfahren organisiert. Aus einem Fragepool werden entsprechend der angestrebten Lizenzklasse Fragen ausgewählt.
Die Prüfung zur Klasse N umfasst 25 Fragen zu den Vorschriften (Prüfungsteil V), 25 Fragen zum Betrieb (Prüfungsteil B) und 25 Fragen zur Technik (Prüfungsteil T). Die Zusatzprüfung zur Klasse E enthält 25 weitere Fragen zur Technik (Prüfungsteil E). Darüber hinaus umfasst die Zusatzprüfung zur Klasse A weitere 25 Fragen zur Technik (Prüfungsteil A). Für jeden Prüfungteil stehen jeweils 45 Minuten zur Verfügung (Ausnahme: 60 Minuten für Prüfungsteil A). Der Erwerb der Klasse A kann auch am selben Tag geschehen und setzt nicht den vorherigen Erwerb einer niedrigeren Klasse voraus.
Die Klassen der Amateurfunkzeugnisse folgen den international harmonisierten Empfehlungen. Die Klasse A entspricht der internationalen CEPT-Lizenz und die Klasse E entspricht der CEPT-Novice-Lizenz.
Der Prüfungsteil gilt als bestanden wenn mindestens 73% der Fragen richtig beantwortet sind. Es müssen alle drei Teile einzeln bestanden werden. Bei Nicht bestehen eines Prüfungsteils kann man diesen innerhalb von zwei Jahren wiederholen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine komplette Prüfung abzulegen.
Bei Fragen hilft jeder Funkamateur oder ein Ortsverband vom DARC in der Nähe gern weiter.